Stiftung

Fördergrundsätze
Satzung
Personalia
Ihre Hilfe

Spenden an die Stiftung

Stiftung

Spendenkonto:

Empfänger: Polchau-Stiftung
Kto.-Nr.: 1202740
BLZ: 440 501 99
Sparkasse Dortmund 

Ab 300,00 EUR stellt die Stiftungsgesellschaft eine Zuwendungsbestätigung aus.

Unter dem Begriff "Zuwendung" versteht man die freiwillige Übertragung von Vermögenswerten  i.d.R. an eine steuerbegünstigte Körperschaft (Verein, gGmbH, Stiftung etc.). Eine solche Übertragung kann als Spende oder als Zustiftung erfolgen. Spenden sind zeitnah zu verwendende Mittel, das heißt, diese müssen bis zum 31.12. des Folgejahres für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

Zustiftungen hingegen mehren das Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen die Stiftung ihren Stiftungszweck dauerhaft erfüllt. Falls Sie Interesse an einer Förderung der Polchau-Stiftung und ihrer Arbeit haben, deklarieren Sie Ihre Zuwendung bei der Überweisung bitte als "Spende" oder als "Zustiftung", sodass Ihre Zuwendung Ihrem Wunsch gemäß verwendet wird.

Für Zuwendungen unter 300,00 EUR reicht dem Finanzamt als Nachweis der Übertragung der Einzahlungsbeleg/ Kontoauszug. Ab 300,00 EUR stellen wir Ihnen selbstverständlich eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie hierfür zusätzlich Ihre Anschrift im Verwendungszweck an.